AGB für den Onlineshop

Vertragsbedingungen im Rahmen von Kaufverträgen, die über die Restposten-Webshop-Plattform

zwischen

der Waldemar Nowakowitsch GmbH (Firma des Anbieters)

- im Folgenden „Anbieter“ -

und

den in § 2 des Vertrages bezeichneten Kunden - im Folgenden „Kunde“ -

geschlossen werden.

 

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Webshopanbieter (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(2) Der Webshop richtet sich ausschließlich an Unternehmer auf Kundenseite. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Mindestbestellwert

Der Mindestbestellwert beträgt € 75,- netto.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Der Kunde kann aus dem Sortiment des Anbieters Produkte, insbesondere Tragetaschen und Beutel auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Die Darstellung der Produkte im Web-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Über den Button „Verbindlich bestellen“ gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

(2) Der Anbieter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Anbieter zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird oder mit Zusendung der Ware.

(3) Der Kunde ist an seine Bestellung/ sein Angebot 10 Arbeitstage gebunden. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung/ des Angebotes beim Anbieter zu laufen. Während dieser 10-Tagesfrist ist der Anbieter berechtigt, den Abschluss dieses Vertrages abzulehnen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Ablehnung oder wird während dieser Frist die Ware ausgeliefert, so kommt der Vertrag auch ohne die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.

§ 4 Lieferung, Warenverfügbarkeit

(1) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt der Anbieter dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

(2) Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt der Anbieter dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als zwei Wochen hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen ist in diesem Fall auch der Anbieter berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. Hierbei wird er eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich erstatten.

(3) Vom Anbieter genannte Lieferfristen sind stets unverbindlich.

(4) Der Auftragnehmer schuldet eine branchenübliche Verpackung.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Anbieters.

§ 6 Preise und Versandkosten

(1) Alle Preise, die auf der Website des Anbieters angegeben sind, verstehen sich exklusive der in Deutschland jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und gelten für Lieferungen ab Werk.

(2) Die entsprechenden Versandkosten, einschließlich Zoll etc. werden dem Kunden im Bestellformular angegeben und sind vom Kunden zu tragen. Ab einem Warenbestellwert von 125,00 EUR liefert der Anbieter an den Kunden versandkostenfrei.

(3) Der Versand der Ware erfolgt per Paketdienst bzw. über einen Spediteur. Das Versandrisiko trägt der Kunde.

(4) Bei Mengenabweichungen/ Gewichtsabweichungen, die sich im Rahmen der in § 8 geregelten Toleranzen halten, erfolgt die Preisberechnung unter Zugrundelegung der tatsächlichen Liefermenge/ des tatsächlichen Liefergewichtes.

(5) Wird die Ware nach Gewicht in Rechnung gestellt, so wird bei Verwendung von Pack- und Einschlagspapier der Preis nach dem Nettogewicht berechnet.

§ 7 Zahlungsmodalitäten

(1) Der Kunde kann die Zahlung ausschließlich per Vorauskasse oder via PayPal vornehmen. Bei der Bestellung auf Vorkasse erhält der Kunde nach Bestellabschluss eine E-Mail, in der er die Bankdaten des Anbieters findet. Auch in dieser E-Mail angegeben ist der Verwendungszweck, den der Kunde auf seiner Überweisung angeben muss. Bitte beachten Sie, dass eine Überweisung innerhalb Deutschlands bis zu drei Werktage je nach Banklaufzeit dauern kann. PayPal ist ein Online-Zahlungsservice, mit dem Kunden in Online-Shops bezahlen können. Bei Bezahlung über das PayPal-System hat der Kunde die dort anfallenden Gebühren und Kosten zu tragen, die der Anbieter ihm zusätzlich zu Kaufpreis und Versandkosten in Rechnung stellt. Wenn der Kunde während des Bestellvorgangs PayPal als Zahlungsweise ausgewählt hat, wird er kurz vor Bestellabschluss dann auf die Paypal-Seite weitergeleitet, auf der er seine Zahlung tätigen kann. Nach erfolgreich abgeschlossener Zahlung leitet PayPal den Kunden zurück zum Anbieter in den Webshop um dem Kunden den Bestellabschluss zu ermöglichen.

(3) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. 

(4) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.

(5) Wird die Vorauskassezahlung auch nach Mahnung mit Fristsetzung und Rücktrittsandrohung nicht geleistet, so hat der Anbieter das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

§ 8 Toleranzen 

(1) Gewichtsabweichungen

Abweichungen des Flächengewichtes sind vom Kunden in gleichem Umfang zu tolerieren, wie sie nach den Lieferbedingungen der Erzeuger der verwendeten Materialien vom Anbieter zu tolerieren sind. 

Falls die genannten Lieferbedingungen nichts anderes bestimmen, gelten folgende Toleranzen: 

(a) 

Papier in Bezug zum vereinbarten Flächengewicht: 

                        bis 39  g/m2                                                                     +/-   8 %

                        40 - 59 g/m2                                                                    +/-   6 %

                        60 und mehr g/m2                                                         +/-   5 %

 

(b)

Kunststofffolien in Bezug zur vereinbarten Dicke: 

                        kleiner als 15 my                                                            +/-  25 %

                        ab 15 my - 25 my                                                            +/-  15 %

                        größer als 25 my                                                            +/-  13 %

 

(c)

Aluminiumfolie, Verbundfolie, Zellglas und andere Materialien in Bezug zur vereinbarten Dicke oder zum Flächengewicht (je nachdem, welche Dimension dem Vertrag zugrunde liegt; gilt einzeln oder als Teil eines anderen Produktes): 

+/- 10 % 

(2) Maßabweichungen

Nachstehende Maßabweichungen sind vom Kunden zu tolerieren: 

(a)

Papier- und Papierkombinationen 

-           Beutel: 

            in der Länge                                                                               +/- 4 mm

            in der Breite für Beutelbreiten unter 80 mm                          +/- 3 %

            in der Breite für Beutelbreiten von 80 mm und mehr         +/- 2 % 

-           Rollen:

            in der Breite und in der Abschnittslänge                              +/- 3 mm

            in der Lauflänge                                                              +/- 3 %

-           Formate:

            in der Länge                                                                               +/- 5 mm

            in der Breite                                                                                +/- 5 mm 

(b)

Kunststoffe und Aluminium                                                                +/- 5 % 

 

(c) Die Maßabweichungen für die unter a) bezüglich Rollen und Formate und unter b) genannten Materialien gelten auch für die Stellung des Drucks sowie die Ausstanzung und Prägung auf diesen Materialien. Für die unter a) genannten Beutel gilt für die Stellung des Drucks sowie die Ausstanzung und Prägung in der Breite eine Maßabweichung von +/- 4 mm für Beutelbreiten über 80 mm und von +/- 3 mm für Beutelbreiten von 80 mm und weniger. Passerschwankungen bei bedruckten Erzeugnissen können aus technischen Gründen nicht vermieden werden, da diese vom Material, der Ausführung und dem Druckverfahren abhängig sind. Nur wesentliche Abweichungen berechtigen zu einer Beanstandung. 

(3) Mengenabweichungen

Bei allen Lieferungen hat der Anbieter das Recht zu Mehr- und Minderlieferungen bis zu 20 % der bestellten Menge. Bei Verkauf nach Mengen (Mengen unter 50.000 Stück und bei Sammelauflagen mit Druckwechseln innerhalb der Auflage, sowie bei Verkauf nach Gewicht (für Gewichte unter 500 kg) bis zu 30 % der bestellten Menge. Die Anlieferung erfolgt unter voller Inrechnungstellung der tatsächlichen Liefermengen. 

§ 9 Druck 

(1) Der Anbieter verwendet für den Druck übliche Druckfarben. Wenn besondere Ansprüche an die Farben, wie z.B. hohe Lichtbeständigkeit, Alkaliechtheit, Scheuerfestigkeit, Geeignetheit für den Kontakt mit Lebensmittel usw. gestellt werden, muss der Kunde bei Auftragserteilung besonders darauf hinweisen. 

Für die Lichtbeständigkeit der Werkstoff- und Druckfarben kann keine Gewähr übernommen werden, da auch die Rohstoff- und Farblieferanten keine Gewähr für die Lichtbeständigkeit der Farben übernehmen. Ebenfalls kann für die Abriebfestigkeit der Druckfarben keine Gewähr übernommen werden. 

Kleinere Abweichungen der Farbe, sofern diese handelsüblich sind, behält sich der Anbieter vor. Sie berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Annahme der Ware oder zu einer Preisminderung.

(2) Bei Kunststofferzeugnissen kann der Anbieter für Wanderungen von Weichmachern oder ähnlichen Migrationserscheinungen und für die daraus hergeleiteten Folgen, keine Gewähr übernehmen. Soweit der Anbieter abweichend von § 9 Absatz 2 S. 1 haftet, finden §§ 11, 12 dieser Bedingungen Anwendung.

(3) Da es sich bei den Produkten um Restposten handelt, ist der Anbieter nicht verantwortlich für die Folgen von Fehlern in den "Filmmasters" oder anderen ähnlichen Materialien, die ihm vom Auftraggeber für das Drucken des einheitlichen Warencodes oder eines anderen ähnlichen Codes übergeben worden sind, noch für die Schwierigkeiten oder deren Folgen, die bei der Benutzung des aufgedruckten Codes auftreten können. Unter den vom Auftraggeber gelieferten "Filmmasters" sind ebenso die vom Auftraggeber gebilligten Druckfahnen von Druckarbeiten zu verstehen, die einen einheitlichen Warencode enthalten. 

(4) Der Druck von EAN-Strichcodes erfolgt nach dem Stand der Technik und unter Berücksichtigung der einschlägigen Durchführungsregelung der CCG (vgl. Schriftenreihe Co-Organisation, Heft 2, Der EAN-Strichcode). 

Weitergehende Zusagen, insbesondere Aussagen über Leseergebnisse an den Kassen des Handels, können wegen etwaiger Einflüsse auf die Strichcodes nach Auslieferung durch den Kunden und mangels einheitlicher Mess- und Lesetechnik nicht gegeben werden. 

§ 10 Material und Ausführung

(1) Ohne besondere Auslobung sind die Produkte aus branchenüblichem Material und nach bekannten Herstellungsverfahren gefertigt worden. Bei der Verwendung der Verpackung für Lebensmittel, ist Geeignetheit des Materials für Lebensmittel ausdrücklich mit dem Anbieter abzuklären. In der Folge können Mängelrügen in Bezug auf das Verhalten der Packmittel zum Füllgut und umgekehrt nicht erhoben werden, wenn der Anbieter nicht ausdrücklich auf besondere Eigenschaften des Füllguts und/oder die Verwendung für Lebensmittel hinweist. Diese Hinweise haben schriftlich/in Textform zu erfolgen. 

(2) Recyclingrohstoffe werden vom Anbieter sorgfältig ausgewählt. Regeneratfolien und Recyclingpapiere können dennoch von Charge zu Charge Schwankungen in Oberflächenbeschaffenheit, Farbe, Reinheit, Geruch und in physikalischen Werten aufweisen, die den Kunden nicht zu einer Mängelrüge berechtigen. Der Anbieter verpflichtet sich jedoch, dem Kunden etwaige Gewährleistungs- und/oder Schadensersatzansprüche wegen der Beschaffenheit der Regeneratfolien und der Recyclingpapiere gegenüber dem Lieferanten dem Kunden abzutreten, sofern möglich.

§ 11 Sachmängel, Garantie

(1) Die Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bestimmen sich nach § 377 HGB.

(2) Die Gewährleistungsfrist auf vom Anbieter gelieferte Sachen beträgt 12 Monate, sofern nicht in der Beschreibung des Kaufgegenstandes oder der Auftragsbestätigung andere Fristen genannt sind.

(3) Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.

(5) Bei größeren Lieferungen gleichartiger Güter kann die gesamte angelieferte Charge nur dann als mangelhaft zurückgewiesen werden, wenn die Mängel mittels eines anerkannten repräsentativen Stichprobenverfahrens festgestellt wurden.

(6) Weist die Gesamtliefermenge an flexiblen Verpackungen Mängel bis zu 3 % der Gesamtmenge auf, so kann weder die Gesamtmenge als mangelhaft zurückgewiesen werden, noch können wegen dieser höchstens 3 % mangelhafter flexibler Verpackungen, Mängel geltend gemacht werden. Dabei ist es gleichgültig, ob der Mangel in der Verarbeitung oder im Druck liegt.

(7) Dem Auftragnehmer ist die Gelegenheit zu geben, gerügte Mängel der Lieferung an Ort und Stelle festzustellen.

§ 12 Haftung

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 13 Hinweise zur Datenverarbeitung

(1) Der Anbieter erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Er beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.

(2) Ohne die Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

(3) Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten unter dem Button „Meine Daten“ in seinem Profil abzurufen, dieses zu ändern oder zu löschen. Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Kunden und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Website des Anbieters jederzeit über den Button „Datenschutz“ in druckbarer Form abrufbar ist.

§ 14 Schlussbestimmungen 

(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

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